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Friedrich Gottlieb Klopstock: Subskriptionsplan zu "Die deutsche Gelehrtenrepublik"
Subskriptionsplan zu folgender Schrift:
„Die deutsche Gelehrtenrepublik. Ihre Einrichtung, ihre Gesetze, Geschichte ihres letzten Landtages. Auf Befehl der Aldermänner durch Salogast und Wlemar. Herausgegeben von Klopstock. Erster Theil.“ (Es folgt noch einer.)
Vorerinnerung: Man sieht diesen Plan von einer falschen Seite an, wenn man glaubt, daß ich ihn genannter Schrift halben gemacht habe. Meine Absicht ist, zu versuchen, ob es möglich sei, daß die Gelehrten durch so eingerichtete Subskriptionen Eigentümer ihrer Schriften werden. Denn jetzt sind sie dies nur dem Scheine nach; die Buchhändler sind die wirklichen Eigentümer, weil ihnen die Gelehrten ihre Schriften, sollen sie anders gedruckt werden, wohl überlassen müssen. Es wird sich bei diesem Anlasse zeigen, ob man darauf hoffen könne, daß das Publikum den Gelehrten und diese sich untereinander (von dem letzten weiß ich schon jetzt nicht wenig) dazu beförderlich sein werden, daß sie zu dem wirklichen Besitze ihres Eigentums gelangen. Ich wünsche nichts so sehr, als bald Nachfolger zu haben; und diese bitte ich, mir zu schreiben, weil ich glaube, ihnen dies und jenes nicht ganz Gleichgültige über die Sache sagen zu können.
I. Papier und Druck:
1) Scharfe Lettern, vollkommene Schwärze der Farbe, Postpapier und dies durchgehends von gleicher Güte.
2) So korrekt, daß, wenn man fortfährt, wie ich anfangen will, Korrektion künftig das Unterscheidungszeichen der Subskriptionsbücher und der Verlagsbücher sein wird.
II. Wie die Namen der Subskribenten vorgedruckt werden:
1) Die Namen der Städte, nicht nur der größern, sondern auch der kleinern.
2) Bei diesen die Zahl der Subskribenten.
3) Die Namen der Subskribenten selbst.
4) Die Zahl der Ungenannten.
III. Preis:
1 Rthlr. in schwerem Gelde oder 1 Rthlr. 3 Gr. nach Louisdor.
IV. Schließung der Subskription, Zeit der Herausgabe:
1) Nach dem 12. Oktober d. J. werden keine Subskribenten mehr angenommen. Wer später Exemplare verlangt, bezahlt sie mit einem Dritteil mehr und sorgt auch für den Transport. Dieses bleibt so auch in dem Falle eines Nachdrucks. Wird einer gemacht und der ehrlose Mensch, der ihn gemacht hat, entdeckt (dies ist ziemlich leicht, wenn man es recht will); so wird der Name desselben in die Zeitungen gesetzt.
2) Der Druck wird den 1. Januar 1774 vollendet sein.
V. Früher Empfang:
Wenn die Kollekteur nicht saumselig sind; so bekommen die Subskribenten ihre Exemplare eher, als man sonst neue Bücher zu bekommen pflegt. Denn es wird gleich nach der Überlieferung emballiert und versendet. Man hat hier fast täglich Gelegenheit in Versendungen.
VI. Geführte Korrespondenz:
Verschiedene meiner Freunde und ich haben schon seit einiger Zeit in der Absicht korrespondiert, um zu erfahren, ob diese literarische Unternehmung (ich rede von der Sache, in ihrem Fortgange betrachtet, und nicht von dem jetzigen kleinen Anfange) Beförderer finden werde; und zugleich auch in der Absicht, um Kollekteur nicht nur für mich, sondern auch für die zu bekommen, welche auf gleiche Art wollen subskribieren lassen. Ich sage es mit keinem kleinen Vergnügen, daß mir nun schon viele und eifrige Beförderer bekannt sind; und ich statte ihnen hiermit den lebhaftesten Dank vornehmlich auch deswegen ab, weil sie sich der gemeinschaftlichen Sache der Gelehrten annehmen wollen. Es ist mir angenehm gewesen, daß auch Gelehrte haben Kollekteur sein sollen. Weil aber Deutschland so groß ist und die Korrespondenz so viel Zeit und Kosten erfordert, so breche ich sie hiermit ab und erkläre zugleich, daß die, welche Kollekteur sein wollen, mir es so schreiben müssen, da ich die Briefe spätestens den 20. Juli erhalte. Ich werde hierauf die Namen und Adressen sowohl derer Kollekteur, die ich schon habe, als derer, die mir noch schreiben werden, in dieser Zeitung bekanntmachen. Doch die für Hamburg und Altona will ich schon jetzt nennen. Sie sind: Herr von Winthem in Grimm, Mad. Schmidt auf dem Gertruden-Kirchhof, Herr Professor Ehlers.
VII. Transportörter:
Die Örter, nach denen allein von Altona aus transportieret werden wird, müssen auch deswegen angezeigt werden, damit die Kollekteur in den umliegenden Örtern sagen können, wohin für sie versendet werden soll. […]
VIII. Kollekteur
Ich biete ihnen diese Bedingungen an:
1) Wenn der Ort ihres Aufenthalts einer der Transportörter und von Altona 25 Meilen und darunter entfernt ist, so bezahle ich ihnen für 50 Exemplare und darunter 16 pr. C. und für alle Exemplare, die über 50 sind, 18 pr. C. Wenn die Entfernung 50 Meilen und darunter ist, 17 pr. C. für 50 Exemplare darunter und 19 pr. C. bei der angegebenen größern Zahl der Exemplare. Dies geht bei weiterer Entfernung nach der Abteilung durch 25 Meilen und in Beziehung auf die Zahl der Exemplare mit gleicher Vermehrung der pr. C. fort.
2) Ich trage die Kosten der Emballage und der Spedition auch da, wo umgeladen wird.
Dagegen sind die Kollekteur verbunden:
1) Ihre Briefe zu frankieren und sich empfehlen zu lassen. (Bei Gelehrten oder sonst bekannten Personen fällt dies von selbst weg.) Die, welche mir Kollekteur empfehlen, verpflichten sich dadurch gleichwohl nicht zur Bürgschaft für sie.
2) Die Kollekteur lassen ihre Exemplare binnen 14 Tagen von der Zeit der Herausgabe an in Altona in Empfang nehmen und zugleich nach Abzuge der ihnen versprochenen pr. C. bezahlen. Weil so viele Subskription und Pränumeration miteinander verwechseln, so merke ich hier an, daß, wer subsribieren läßt, die Bezahlung nicht vor, sondern erst bei der Überlieferung der Ware bekomme. Die Kollekteur mögen (auf Verlangen zeige ich ihnen Kommissionäre an) so genau nachsehen lassen, als sie nur immer wollen, ob die Exemplare gut und unbeschädigt sind. Man muß hier, wie ich glaube, lieber sogar der Schikane nachgeben, als nicht alles Mögliche dazu beitragen, daß die Subskribenten völlig gute Exemplare erhalten.
3) Die Kollekteur bezahlen den Transport. Hierzu wird der kürzeste Weg gewählt.
4) Die Kollekteur in umliegenden Örtern bekommen, nach der angezeigten Verschiedenheit der pr. C. gerechnet, 1 pr. C. mehr als die in den Transportörtern. Sie können von diesen wählen, welchen sie wollen. Es wird eben nicht darauf gesehen, ob er ihnen der nächste ist.
5) Sie treffen mit den Kollekteur in den Transportörtern ihre Einrichtung, der bis dorthin für sie bezahlten Fracht halben. (Da alles, was unter 50 Pfund wiegt, in das Brandenburgische nur mit der Post geschickt werden kann; so erbiete ich mich dortigen Kollekteur, auf den Fall des genannten geringen Gewichts, zu 2 pr. C. mehr, als die andern Kollekteur bekommen.)
6) Wenn ein Kollekteur nicht spätestens den 15. Januar 1774 in Empfang nehmen und bezahlen läßt, so hört dadurch meine Verbindlichkeit gegen ihn auf. Ich werde übrigens schon dafür sorgen, daß die Subskribenten dennoch ihre Exemplare bekommen.
IX. Beförderer der Subskription:
Ich verstehe darunter nicht nur Gelehrte, sondern auch Liebhaber und Liebhaberinnen der Wissenschaften. Ich überlasse ihnen auf alle Weise, bei der Sache so zu verfahren, wie sie es dem Zwecke am gemäßesten finden; um eins nur muß ich sie ersuchen, nämlich mir, binnen oben angezeigter Zeit von 6 Wochen, sowohl in dem Orte ihres Aufenthalts als in umliegenden Örtern, die kleinen nicht ausgenommen, sichere und solche Kollekteur zuzuweisen, die sich regen und die Sache nicht nachlässig treiben. Die gehabten Unkosten, als Porto, Ausgaben an die, welche sie bei der Subskription brauchen, oder was es sonst sein mag; ferner die von ihnen vermuteten künftigen Unkosten der Fracht, die manchmal ungleich sind (Emballage und Spedition gehen sie nicht an), lassen sie bei Überlieferung der Exemplare von der Bezahlung abziehen und melden mir nur überhaupt die Summe des Abzugs, ohne alle Spezifikation. Ich lasse die Namen derer, die mir es erlauben, unter der Aufschrift: Beförderer der Subskription, nebst der Zahl ihrer Subskribenten, besonderes vordrucken. Die Ungenannten werden durch die Zahl der Subskribenten unterschieden. Hamburg, den 8. Juni 1773
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